Home

  Ausgabe 4/5 : Titel

  
 
   Titel
   
   
   
   
   
   
   
   
   
   

Alles nur geklaut 

Der Streit geht weiter. Nachdem Napster das Wehklagen der angeschlagenen Musikindustrie in den ersten beiden Gerichtsverhandlungen abwehren konnte und die Zukunft des knapp 1,6 Megabyte großen Programms ungewiss ist, saugen die Musikfreaks, was das Zeug hält. Folge: napster.com ist die am schnellsten wachsende Domain in der Geschichte des Internet, Konkurrent Gnutella ist dem Ansturm fast nicht mehr gewachsen und droht zu kollabieren. Und während die einen schnell noch den einen oder anderen lange gesuchten Song aus dem Netz ziehen, entwickeln andere schon den Nachfolger von MP3. 

Shawn Fanning, Napster-EntwicklerShawn Fanning, der 19jährige Kalifornier mit dem kahlgeschorenen Schädel, hat Napster Ende 1999 aus purem Eigennutz kreiert. Seine Kumpels wandten sich an den Netz-Crack, weil sie das ewige Suchen nach MP3-Files im Internet leid waren. MP3 ist eine Datenkomprimierung, die vom Münchner Fraunhofer-Institut entwickelt wurde und die eine Musikdatei um das etwa Zwölffache verkleinert, indem sie für das Ohr nicht wahrnehmbare Tonsignale rausfiltert. Frisst ein Sechs-Minuten-Song üblicher Weise ca. 60 MB, so sind es dank MP3-Technik nur noch lächerliche fünf MB. Also schrieb der damals noch an der Bostoner Northeastern University eingeschriebene Student ein Programm, fand eine Risikokapitalfirma, die 15 Millionen Dollar vorstreckte und wird dafür von schätzungsweise 25 Millionen Napster-Usern verehrt. 

Richtungsweisende Grundsatzentscheidung

Napster-LogoMit Napster kann jeder Internet-User Musikdateien seiner eigenen CD-Sammlung anderen Usern zur Verfügung stellen, die ebenfalls Napster auf ihrem Rechner installiert haben. Ich geb dir eine U2-Aufnahme live in Mexiko und hol mir dafür eine seltene Stones-Akustikversion von deinem Rechner. Ein faires Geben und Nehmen, wie es scheint, zumal gerade rare und alte Songs in den Plattenläden ohnehin nicht mehr zu bekommen sind. Napster nennt das eine "Möglichkeit zum Tausch von Musik", und dieser Tausch sei nicht strafbar. Was der gemeine User mit dem Zeugs macht, das kann Napster ja nicht kontrollieren. Die Musikindustrie freilich sieht das ganz anders, spricht von strafbarer Urheberrechtsverletzung, der (etwas alberne) Slogan "Copy kills music" macht die Runde. 127,7 Millionen CD-Rohlinge wurden 1999 abgesetzt, und auf etwa die Hälfte davon wurde Musik gebrannt. Auf jede dritte CD kommt eine selbstgebrannte. Das soll nicht so weitergehen, und so blicken nicht nur die 35 Napster-Angestellte, sondern auch Musikfreaks rund um den Globus der nächsten Gerichtsverhandlung Napster vs. Musikindustrie besorgt entgegen. Vom Urteil der US-Justiz hängt nämlich nicht nur ab, ob der kalifornische Teenager und Napster-Programmierer dank Börsengang in Kürze zigmillionenschwer sein wird oder ob ihm eine Klage der Gegenpartei in ähnlicher Höhe das Genick bricht. Vielmehr handelt es sich um eine richtungsweisende Grundsatzentscheidung, die am Ende nur zwei Folgen haben kann: Behalten die Musik-Multis die Oberhand, bleiben die CDs so teuer, wie sie momentan sind, haben die Napster-Juristen die besseren Trümpfe, muss sich die Plattenindustrie was einfallen lassen. Fest steht schon jetzt, dass der Musikklau weitergehen wird, ob nun bei Napster oder anderswo, ob via MP3 oder eben via Ogg Vorbis

Das Tonbandgerät war der MP3-Vorgänger

Die Diskussion um kopierte Songs geht zurück bis ins Jahr 1964, also bis weit vors Internet-Zeitalter. Seinerzeit gab es in Deutschland den Versuch, die Verbreitung von Tonbandgeräten zu stoppen, da dadurch dem unerlaubten Kopieren urheberrechtlich geschützter Werke Vorschub geleistet wurde. Ich kann mich erinnern, wie ich mich in meiner Kindheit aufgeregt habe, wenn blöde Radiomoderatoren so lange in den Beginn eines Songs gequatscht hatten, dass man die gerade gemachte Aufnahme gleich wieder vergessen konnte. Es gab das Wunschkonzert auf Bayern 1, jeden Freitag Abend, abwechselnd von Ruth Kappelsberger und Klaus Havenstein moderiert. Da bettelten die Anrufer häufig, der Moderator möge doch nach dem Telefonat noch ein paar Sekunden warten, damit man das Lied mitschneiden könne. Legal war dies seit 1965, weil man eh nichts dagegen tun konnte. Die Hersteller von Tonbandgeräten mussten für jedes verkaufte Gerät eine Urheberabgabe bezahlen, und seit 1985 besteht die Verpflichtung, dass auch auf Leerkassetten und Rohlinge (Audio und Video) eine Abgabe zu bezahlen ist, die einfach auf den Verkaufspreis drauf geschlagen wird.  Mitgeschnitten wurde erst auf riesige Tonbänder, dann auf Cassetten, später auf CD-Rohlinge und jetzt holt man sich das Zeug halt aus dem Netz. Und genau das ist der springende Punkt, denn waren es bis vor Jahren ein paar Hundertausend Radiohörer, die Songs mitschnitten, sind die Raubritter jetzt quer über den ganzen Globus verstreut. Madonnas "Music" etwa war auf Napster schon Wochen, bevor die Maxi-CD in den Läden stand, ein absoluter Knüller. Und wenn das Teil dann auf legalem Wege zu erwerben ist, ist's für MP3-Nutzer fast schon wieder ein Oldie. So ist das eben im Internet-Zeitalter.

Wenn der Postmann dreimal klingelt

Wie steht es nun mit der Rechtslage? Muss man als MP3-Nutzer fürchten, dass es plötzlich dreimal klingelt, GEZ-ähnliche Gestalten an der Haustür stehen, flankiert von Zivilpolizisten, schwer bewaffnet und zu allem bereit? Gibt's nach den '84er Orwellschen Visionen nun die 2000er Napster-Visionen? Hoffentlich nur ein Gedankenspiel. Fest steht jedoch, dass sich derjenige, der Musikstücke zu privaten Zwecken auf seine Festplatte oder auf einen Rohling kopiert, nach § 106 des UrhG (Urheberrechtsgesetz) strafbar macht. Wer damit auch noch handelt, muss mit richtig fetten Strafen rechnen (§ 108 a UrhG). Allerdings: Voraussetzung einer Strafbarkeit ist der Vorsatz. Und woher soll der User wissen, dass die Internet-Seite, von der er einen Song gezogen hat, illegal ist. 

Der eine macht die dicke Marie, der andere bekommt den Zukunftspreis

BrandenburgZwei Aspekte gilt es noch anzusprechen. Sollte Napster den Prozess doch gewinnen und unser kalifornischer Freund selbst zum Multi avancieren, muss sich dann der eigentliche Erfinder des MP3-Verfahrens, Dr. Karlheinz Brandenburg (46) vom Fraunhofer-Institut in Ilmenau (Thüringen), nicht vor Wut in den Allerwertesten beißen? Er, der zusammen mit seinem Team mit Suzanne Vegas "Tom's Diner" seine allerersten MP3-Versuche startete, bezieht ein relativ karges Forschergehalt, während sich andere dumm und dusselig verdienen. Schön, der amerikanische Rolling Stone hat ihn porträtiert, schön, er erhielt in San Francisco die Silver Medal der Audio Engineering Society, schön, er wurde für den mit 500.000 Mark dotierten Deutschen Zukunftspreis (wird am 19. Oktober auf der EXPO in Hannover verliehen, das ZDF strahlt am 20. Oktober um 22.20 Uhr eine Sondersendung dazu aus) vom Bundespräsidenten nominiert (hier alle Nominierungen). Aber ist das alles? Im Focus-Interview vom letzten Montag meinte er, Geld sei nicht alles und dass bei den Dotcoms ja oft nur Papiergeld verschoben würde wie bei Monopoly. Anderswo aber war zu lesen, dass das Fraunhofer-Institut in Kürze ein Prozent pro Kopie für alle heruntergeladenen oder gestreamten MP3s will. Fragt sich, wem sie erstens ein Prozent berechnen wollen und zweitens, wie sich das überhaupt berechnen lässt. Der zweite Aspekt: Die MP3-Nachfolger steht schon in den Startlöchern. Da ist zum einen Ogg Vorbis (der Begriff entstammt einem Charakter des Romans "Small gods" von Terry Pratchett) von Christopher Montgomery. Die Komprimierung ist noch besser, der Sound angeblich noch klarer (Dolby Surround soll möglich werden), was aber erst noch bewiesen werden muss, außerdem handelt es sich um ein Open-Source-Projekt. Und zum anderen sind die Fraunhofer-Köpfe auch noch lange nicht auf dem Zenith angelangt, MP3 ist ja kein fixes Format, sondern wird laufend weiter entwickelt. Zusammen mit einer großen Arbeitsgruppe entwickelt Karlheinz Brandenburg momentan das "Advanced Audio Coding"-Format. Im Gegensatz zu MP3 kann die Datenmenge nochmal um die Hälfte gedrückt werden, und in Japan ist AAC schon jetzt Standard für Hörfunk und Fernsehen. Microsoft und Konsorten hatten das Nachsehen. 

Die Technik siegt

In einigen Jahren, soviel dürfte jetzt schon feststehen, werden die Menschen über den Rechtsstreit Musikindustrie vs. Napster genauso lächeln wie wir heute schon über die Tonband-Affäre 1965. Die Technik wird sich durchsetzen, Kompromisse müssen gefunden werden und die Multis müssen sich was einfallen lassen und sind damit auch endlich mal gefordert. Und am Ende ist der Musik-Fan der stille Sieger.


Ausführliches Interview mit Dr. Karlheinz Brandenburg und seinem Team


Uwe Ziegler
[9. Oktober 2000]

nach oben

zurück